Barrierefreiheitserklärung

Das Kultursekretariat NRW Gütersloh ist bemüht, seine Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Die nachfolgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseiten der Domain: https://stadtbesetzung.de/

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den Prinzipien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1), der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0) und der EU-Richtlinie 2016/2102 vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Elemente und Inhalte sind noch nicht barrierefrei und werden schnellstmöglich angepasst:

PDF-Dateien

PDF-Dateien, die zum Download angeboten werden, sind nicht barrierefrei zugänglich, was derzeit bearbeitet wird.

Alternativtexte für Bilder

Alternativtexte für Grafiken und Bilder werden derzeit bearbeitet und ergänzt. Wir bemühen uns um eine schnelle Umsetzung.

Audiodeskription für eingebettete Videos

Die auf dieser Website eingebetteten Videos, die auf den Plattformen Vimeo oder YouTube gehostet werden, sind teilweise durch Externe hochgeladen. Wir haben deswegen nicht immer Einfluss auf Untertitel und Audiodeskriptionen. Wir bemühen uns, die Inhalte in anderer, barriereärmerer Form darzustellen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 6. November 2024 angepasst. Die Vereinbarkeit der Webpräsenz mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 beruht auf der Voraussetzung einer von uns durchgeführten WCAG/BITV-Selbstbewertung.

Feedback

Über das unten verlinkte Formular haben Sie die Möglichkeit, uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einzuholen.

Über den folgenden Link erreichen Sie das Formular: https://www.kultursekretariat.de/formular-barrierefreiheit/meldung

Nach Erhalt des ausgefüllten Formulars kümmern wir uns schnellstmöglich um die Bearbeitung der Mängel und geben Ihnen eine Rückmeldung dazu. Das ausgefüllte Formular wird von unseren Mitarbeiter*innen bearbeitet. Die mit Sternchen gekennzeichnet Felder sind Pflichtfelder, damit wir Ihre Anfrage bearbeiten und Ihnen dazu eine Rückmeldung geben können.

Durchsetzungsverfahren

Über das oben verlinkte Formular haben Sie die Möglichkeit, uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einzuholen.

Sind Ihnen nicht barrierefreie Inhalte auf dieser Webseite aufgefallen und eine Klärung mit unseren Mitarbeiter*innen ist nicht möglich?

Dann wenden Sie sich gerne per E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht diese dann, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit diese behoben werden können.

Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen bereitgestellten Antrag (PDF) aus und übersenden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de.